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Die
Gemeinde Fehrbellin unterhält nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz,
die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches
Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) zur Gewährleistung
vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei Brandgefahren und bei anderen
Gefahren in Not- und Unglücksfällen (Pflichtaufgabe) eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr als ihre Einrichtung. |
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Die folgenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr
wahrgenommen: |
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Bekämpfung von Schadenfeuer, |
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Hilfeleistung bei
Unglücksfällen, wie beispielsweise Verkehrsunfällen , oder öffentlichen
Notständen. Unter Hilfeleistung ist
vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen
von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht
mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann, |
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beseitigen von Ölspuren, |
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Mitwirkung von Brandschutz-,
oder ABC-Einheiten im Zivilschutz, |
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Stellung
von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte
Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von
Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, |
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Stellung von
Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften, |
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Aufklärung
der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit
Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe, |
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Mitwirkung bei der Erstellung
und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen, |
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Aus- und Fortbildung,
Übungen, |
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Einsatzleitung bei
Großschadensereignissen wie das Oderhochwasser im Jahr 2002 (Fotos: hier) |
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Zuweisung
zusätzlicher Einsatzbereiche auf der Bundesautobahn A 24 für die Freiwilligen
Feuerwehren Fehrbellin, Hakenberg und Linum vom 10. Januar 2003 (eine
Übersichtskarte finden Sie hier) |
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Rechte und Pflichten eines Feuerwehrmannes
Rechte Wahlrecht (aktiv
und passiv) Soziale Absicherung
(FUK) Recht auf
persönliche Schutzausrüstung Recht auf
Ausbildung Erstattung von
Aufwendungen Freistellung durch
den Arbeitgeber |
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Pflichten Teilnahme an: -
Ausbildung -
Sicherheitswachen -
Bereitschaftsdienst Dienstlichen
Weisungen der Vorgesetzten nachkommen Kameradschaftliches
Verhalten zeigen Ausbildung- und
Unfallverhütungs- Vorschriften
beachten |