Aufgaben der Feuerwehr

Die Gemeinde Fehrbellin unterhält nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) zur Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei Brandgefahren und bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen (Pflichtaufgabe) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr als ihre Einrichtung.

 

Die folgenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen:

Bekämpfung von Schadenfeuer,

Hilfeleistung bei Unglücksfällen, wie beispielsweise Verkehrsunfällen , oder öffentlichen Notständen.

Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann,

beseitigen von Ölspuren,

Mitwirkung von Brandschutz-, oder ABC-Einheiten im Zivilschutz,

Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen,

Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften,

Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe,

Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen,

Aus- und Fortbildung, Übungen,

Einsatzleitung bei Großschadensereignissen wie das Oderhochwasser im Jahr 2002 (Fotos: hier)

Zuweisung zusätzlicher Einsatzbereiche auf der Bundesautobahn A 24 für die Freiwilligen Feuerwehren Fehrbellin, Hakenberg und Linum vom 10. Januar 2003 (eine Übersichtskarte finden Sie hier)

 

 

 

 

Rechte und Pflichten eines Feuerwehrmannes

 

 

Rechte

 

 

Wahlrecht (aktiv und passiv)

 

Soziale Absicherung (FUK)

 

Recht auf persönliche Schutzausrüstung

 

Recht auf Ausbildung

 

 

Erstattung von Aufwendungen

 

Freistellung durch den Arbeitgeber

 

 

 

Pflichten

 

 

Teilnahme an:
Einsätzen

-        Ausbildung

-        Sicherheitswachen

-        Bereitschaftsdienst

Dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachkommen

Kameradschaftliches Verhalten zeigen

Ausbildung- und Unfallverhütungs-

Vorschriften beachten


Geräte, Ausrüstungs-gegenstände und Einrichtungen schonen