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Mindern
Sie die Waldbrandgefahr durch umsichtiges Verhalten.
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Die Gefahren gehen von Zigaretten, welche achtlos in der Natur
entsorgt werden, vom Grillen und Lagerfeuern im Wald aus. Die meisten Waldbrände verursacht nämlich
der Mensch selbst. Doch Waldbrände lassen sich vermeiden.
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Hinweise:
Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg vom 20. April
2004
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§ 16 Befahren des Waldes mit
Kraftfahrzeugen
(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von
Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem
für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der
Jagd erforderlichen Um-
fang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt.
Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
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§ 23 Umgang mit Feuer
Im Wald oder in einem Abstand von weniger
als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden
errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten
eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen
sowie das Rauchen verboten.
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§ 37 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften
des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer
Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
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Vermeide Sie bitte:
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ungesicherte Lagerfeuer
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Rauchen im Wald oder in waldreichen Gebieten,
besonders in Sommermonaten
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Feuer außerhalb von Grillplätzen (nutzen Sie
nur die für Besucher angelegten Grillplätze)
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Wegwerfen von brennenden Zigaretten und leicht
entflammbaren Materialien oder Flüssigkeiten
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Sollten Sie ein kleines Bodenfeuer bemerken, versuchen Sie es mit Sand
oder Erde abzudecken.
Verständigen Sie sofort die Feuerwehr!
Bringen Sie sich in Sicherheit und laufen Sie dabei gegen die Windrichtung!
Dort ist weniger Rauch und das Feuer breitet sich gegen den Wind nicht so
schnell aus.
Halten Sie die Waldwege als Anfahrtswege für die Feuerwehr frei!
Da die Katalysatoren von PKW´s sehr heiß werden und
beim Parken Wald- oder Flächenbrände entstehen lassen können, parken Sie nicht
außerhalb befestigter Parkplätze und Wege!
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Notrufnummern
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